Der Sonderpädagogische Dienst beim Staatlichen Schulamt Mannheim
Der Sonderpädagogische Dienst arbeitet als Beratungsinstanz im Einzugsbereich der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren. Er besteht in der Regel aus Sonderschullehrkräften, deren Ziel es ist, Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Beratungs- und Unterstützungsbedarf eine angemessene Förderung an der allgemeinen Schule zu ermöglichen. Der Beratungs- und Unterstützungsbedarf kann sich auf folgende Entwicklungsbereiche beziehen: Lernen, Sprache, Verhalten, Hören, Sehen, körperliche und psychische Gesundheit und Motorik.
Inhalte der Arbeit sind:
- Unterrichtshospitationen an der allgemeinen Schule
- Informationsgespräche mit den beteiligten Lehrern (Klassen- und Fachlehrer) über die Beeinträchtigungen der Kinder und dem daraus resultierenden Unterstützungsbedarf im Schulalltag. Informationsweitergabe durch Vorträge auch bei Klassen- / Gesamtlehrerkonferenzen
- Beratung der Lehrkräfte der allgemeinen Schule zu geeigneten Unterrichtsmaterialien und Hilfsmitteln
- Beratung zum Thema „Nachteilsausgleich“ (Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums von Baden-Württemberg für „Kinder mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen“ vom 22.08.2008)
- Mitwirkung bei der Förder- und ggf. Hilfeplanung der allgemeinen Schule in Kooperation mit den Eltern und ggf. außerschulischen Leistungs- und Kostenträgern
- Etablierung eines Unterstützungsnetzwerkes
- Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen der allgemeinen Schulen bei Gesprächen, z.B. mit Eltern, sowie Unterstützung der Eltern bei Gesprächen mit den Lehrern
- Krisenintervention
- Zeitlich begrenzte sonderpädagogische Förderung betroffener Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts, wenn erwartet werden kann, dass diese hierdurch dem Bildungsgang der allgemeinen Schule folgen können
Ist dieses Beratungs- und Unterstützungsangebot in der allgemeinen Schule nicht ausreichend, wird die sonderpädagogische Diagnostik eingeleitet. Es erfolgt:
- die Klärung des sonderpädagogischen Förderbedarfs in Kooperation mit den Eltern, den Lehrkräften der allg. Schulen und weiteren Fachdiensten (Jugendamt, Erziehungsberatungsstelle, Ärzte, usw.)
- die Information an das SSA, ob die Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot empfohlen werden kann
- ein Vorschlag über die weiteren Beschulung
Im Bereich des Staatlichen Schulamts Mannheim sind sonderpädagogische Lehrkräfte tätig, die zum Teil einer, zum Teil mehreren allgemeinen Schulen zugeordnet sind, die sie regelmäßig betreuen. Im Zentrum der Arbeit des Sonderpädagogischen Dienstes steht die Beratung. Der sonderpädagogische Dienst arbeitet subsidiär.
Zusammenfassung
In den allgemeinen Schulen arbeiten Sonderschullehrkräfte mit Eltern, allgemeinen Lehrkräften, dem Schulträger und ggf. anderen Kosten - und Leistungsträgern im Prozess der Klärung des individuellen Förderbedarfs und der Entwicklung von individuellen Unterstützungsmöglichkeiten zusammen. Es besteht dabei ein hohes Interesse an der Kooperation mit außerschulischen fachlichen Diensten, um potentielle Hilfen im Umfeld der Schule zu erschließen. Sonderpädagogische Dienstleistungen werden in einem mit der allgemeinen Schule abgestimmten Konzept ausgestaltet.
„Ziel des sonderpädagogischen Dienstes ist ein zunehmender Kompetenztransfer zwischen Sonderschullehrkräften und Lehrkräften der allgemeinen Schulen, um unabhängig vom Einzelfall die Integrationskraft der allgemeinen Schulen zu stärken.“
Bei Bedarf wenden Sie sich bitte über diese Emailadresse: